Neugefasste Satzungen zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neugefasste Satzungen zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Seit heute gelten in Schwarzenbek die neugefasste Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen sowie die dazugehörige Gebührensatzung.

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind grundsätzlich für den Verkehr bestimmt. Werden sie darüber hinaus genutzt, ist in vielen Fällen zuvor eine Erlaubnis der Stadt erforderlich. Das betrifft zum Beispiel:

  • Baucontainer, Gerüste oder die Lagerung von Baumaterialien,

  • Tische und Stühle vor Gastronomiebetrieben,

  • Warenauslagen und Verkaufsstände,

  • Werbeschilder, Plakate oder Informationsstände,

  • Märkte und Veranstaltungen,

  • Sammelcontainer sowie bestimmte Mobilitätsangebote.

Auch für Plakate, Stell- und Werbeschilder gibt es klare Regeln:

Sie sollen gut sichtbar sein, dürfen aber niemanden gefährden oder Wege versperren. Deshalb gelten Vorgaben zu Standorten und Zeiträumen. Gehwege müssen grundsätzlich mindestens 1,50 Meter breit und frei begehbar bleiben. Nicht erlaubt ist es beispielsweise, Schilder an Bäumen, Ampeln, Verkehrszeichen oder Fahrgastunterständen anzubringen.

Die Gebührensatzung legt fest, welche Gebühren für erlaubnispflichtige Nutzungen anfallen können.

Die vollständigen Satzungen können Sie hier einsehen:

Unser Tipp:

Wenn Sie eine öffentliche Fläche für ein Vorhaben, eine Aktion oder eine Veranstaltung nutzen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zu uns auf. So lassen sich offene Fragen frühzeitig klären.

Kontakt:

Stadt Schwarzenbek
Ordnungsamt
E-Mail: ordnungsamt@schwarzenbek.de