Bäume, Hecken und Sträucher auf privaten Grundstücken wachsen häufig in Gehwege, Radwege oder Fahrbahnen hinein. Überhängende Äste, verdeckte Verkehrszeichen oder eingeschränkte Sicht an Kreuzungen können zu gefährlichen Situationen führen.
Bitte kontrollieren Sie Ihre Anpflanzungen regelmäßig und schneiden Sie diese rechtzeitig zurück. Damit helfen Sie, Unfälle zu vermeiden und sorgen dafür, dass Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Fahrzeuge sowie Rettungsdienste sicher unterwegs sein können.
Was muss freigehalten werden?
Über und neben Fahrbahnen
Äste, Zweige, Hecken und Sträucher dürfen nicht in die Fahrbahn hineinragen. Über Fahrbahnen soll ein freier Raum von mindestens 4,50 Metern Höhe vorhanden sein. Seitlich gilt als Orientierung ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,75 Metern zum Fahrbahnrand. Bei einem vorhandenen Bordstein kann der Abstand in der Regel 0,50 Meter betragen.
Über und neben Geh- und Radwegen
Äste, Zweige, Hecken und Sträucher dürfen weder in Geh- und Radwege hineinragen noch diese von oben einengen. Über Geh- und Radwegen soll ein freier Raum von mindestens 2,50 Metern Höhe vorhanden sein. Geh- und Radwege müssen in ihrer gesamten nutzbaren Breite frei bleiben, damit sie auch von größeren Personen, Fahrrädern mit Anhänger, Rollstühlen und Einsatzkräften sicher genutzt werden können.
An Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten
Bitte achten Sie besonders auf freie Sicht. Wer aus einer Straße, Grundstückszufahrt oder Einmündung kommt, muss den bevorrechtigten Verkehr rechtzeitig erkennen können. Hecken, Sträucher, Zäune und andere Sichtbehinderungen dürfen deshalb die Sicht auf Fahrbahn, Gehwege und Radwege nicht versperren.
Verkehrszeichen, Straßenleuchten und Verkehrsspiegel
Verkehrszeichen, Straßenleuchten, Verkehrsspiegel, Hydrantenkennzeichen und andere wichtige Einrichtungen müssen jederzeit gut sichtbar bleiben. Schneiden Sie Äste und Bewuchs zurück, wenn diese Einrichtungen verdeckt werden.
Kranke oder beschädigte Bäume
Achten Sie auf abgestorbene, lose oder gebrochene Äste sowie auf erkennbare Schäden am Baum. Insbesondere nach Stürmen kann ein Pflegeschnitt erforderlich sein. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Baum noch standsicher ist oder welche Maßnahmen erforderlich sind, holen Sie bitte fachkundigen Rat ein.
Hausnummer gut sichtbar halten
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Hausnummer jederzeit gut sichtbar und von der Straße aus ohne Mühe lesbar ist. Pflanzen, Äste, Vordächer oder Schilder dürfen die Sicht nicht beeinträchtigen.
Nach der Satzung der Stadt Schwarzenbek muss das Hausnummernschild in gut sichtbarem und lesbarem Zustand erhalten werden. Die Zahlen müssen mindestens 10 cm hoch sein. Das Schild soll auf der zur Straße gelegenen Seite angebracht werden und sich in einer Höhe von mindestens 1 m und höchstens 2 m über der Straße befinden. Beleuchtete Hausnummern werden empfohlen.
Eine gut sichtbare Hausnummer hilft Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei, die richtige Adresse im Notfall schnell zu finden.
Rückschnitt, Naturschutz und Baumschutz
Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze grundsätzlich nicht stark zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, beispielsweise zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Ist ein Rückschnitt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich und kann nicht auf andere Weise oder zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen, ist die notwendige Maßnahme zulässig. Prüfen Sie bitte dennoch vor Beginn der Arbeiten, ob sich Nester oder andere Lebensstätten geschützter Tiere im Gehölz befinden.
Für nach der Baumschutzsatzung der Stadt Schwarzenbek geschützte Bäume ist ein fachgerechter Lichtraumprofilschnitt grundsätzlich zulässig. Dazu gehören insbesondere der Rückschnitt zur Freihaltung des Verkehrsraums sowie die Beseitigung von Totholz.
Bei stärkeren Eingriffen, insbesondere bei einer erheblichen Einkürzung oder einer beabsichtigten Fällung eines geschützten Baumes, wenden Sie sich bitte vorher an die Stadt Schwarzenbek. Möglicherweise ist eine Ausnahme oder Befreiung erforderlich.
Bitte beachten Sie:
Für Bäume auf Knicks und Alleen gelten besondere Schutzvorschriften.
Die genannten Hinweise gelten für Bäume, Hecken und sonstige Gehölze, die auf Ihrem privaten Grundstück stehen und in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Schäden oder Gefahren an Bäumen auf öffentlichen Flächen melden Sie bitte der Stadt Schwarzenbek. Bitte führen Sie dort keine Rückschnitte selbst durch!
Straßen und Gehwege sauber halten
Soweit Ihnen die Straßenreinigung übertragen ist, umfasst diese auch die Beseitigung von Bewuchs, Laub und Wildkräutern auf den zu reinigenden Flächen. Bitte beachten Sie hierzu die Straßenreinigungssatzung und das Straßenverzeichnis der Stadt Schwarzenbek.
Unrat, Laub oder Schnittgut dürfen nicht in die Straßenrinne, auf die Fahrbahn oder in Entwässerungseinrichtungen gekehrt werden.
Anpflanzungen, Zäune und vergleichbare Einrichtungen dürfen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Stadt kann im Einzelfall die Beseitigung einer Verkehrsgefährdung anordnen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit einem rechtzeitigen Rückschnitt tragen Sie zu sicheren Verkehrswegen und einem gepflegten Stadtbild bei.
Kontakt:
Stadt Schwarzenbek
Ordnungsamt
E-Mail: ordnungsamt@schwarzenbek.de
Bauverwaltung
E-Mail: bauen@schwarzenbek.de